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Praxis für Ergotheraphie Nicole Dohrmann

Ihre Ergotherapeuten in Reinfeld

Unsere Praxis

Ergotherapie befähigt Menschen mit komplexen Erkrankungen, ihre eigene und / oder die Befindlichkeit ihres Umfeldes im praktischen Alltag zu verbessern“. (Definition des BED e.V. 2007)

Ergotherapie gilt als Heilmittel und ist Bestandteil der Krankenkassenleistung. Ergotherapie wird von Ihrem Arzt verschrieben und kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung durchgeführt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die ergotherapeutische Behandlung als Hausbesuch verordnet zu bekommen.

 

„Das Leben ist nicht das, was es sein sollte. Es ist was es ist. Die Art und Weise, damit umzugehen, macht den Unterschied.“ – Virginia Satir

Unsere Leistungen

Pädiatrie

Neurologie

Psychiatrie

Orthopädie, Trauma- & Rheumatologie

Erweiterte Bereiche

Linkshänder-Beratung

Hilfsmittel-beratung

IntraAct Plus-Konzept

Dorn-Breuss-Behandlung

Zusatzangebote

Wir bieten Ihnen auch profilax®-Modell und NLP an.

„In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten.“
– Albert Einstein

Unser Team

Nicole Dohrmann

Inhaberin der Praxis

Timo Freistein

Ergotherapeut mit dem Röntgenblick für Muskeln und Gelenke

Lena Janssen

Ergotherapeutin mit dem umfassenden Blick für das Ganze

Luca Luisa Göke

Ergotherapeutin mit Schwung und Elan

Häufige Fragen

Definition Ergotherapie

Ergotherapie befähigt Menschen mit komplexen Erkrankungen, ihre eigene und / oder die Befindlichkeit ihres Umfeldes im praktischen Alltag zu verbessern“. (Definition des BED e.V. 2007)

Wie bekommt man Ergotherapie?

Jeder Arzt kann Ergotherapie als Heilmittel verordnen.

Ergotherapie als Haus- oder Heimbesuch

Unter bestimmten Indikatoren kann der behandelnde Arzt Ergotherapie auch als Haus- oder Heimbesuch verordnen.

Behandlungsablauf

1. Anamnesegespräch zu Beginn der Behandlung

2. ergotherapeutische Befundaufnahme (gemeinsam mit den Patienten und / oder dessen Angehörigen)

3. Erarbeitung individueller Behandlungsziele mit dem Patienten und / oder dessen Angehörigen

4. Erstellung eines Behandlungsplanes

5. Auswahl der Behandlungsmethoden und -Maßnahmen

6. Regelmäßige Dokumentation

7. Eltern sind fester Bestandteil der ergotherapeutischen Einheiten mit ihrem Kind

8. Informationsaustausch mit Ärzten, Lehrern, Erziehern (mit Einwilligung des Patienten)

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Während Behandlungen für Kinder zu 100% übernommen werden, fallen für Erwachsene 10 € Praxisgebühr und ca. 10 % der Behandlungskosten je nach Verordnung an. Für Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung fallen diese Kosten nicht an.

Private Krankenkassen

Auch private Krankenkassen übernehmen in der Regel ebenfalls die anfallenden Kosten. In Abhängigkeit von den Kassen, kann es jedoch zu Zuzahlungen des Patienten kommen. Wir regeln vertraglich mit Ihnen, dass Sie uns die evtl. Zuzahlung erstatten.